Angelpark zur Grafenmühle

Angelpark zur Grafenmühle

Der Angelpark liegt am angrenzenden Naturschutzgebiet „Grafenmühle“, im Ortsteil Kirchhellen (Bottrop).
Der Angelsee ist ca. 2,5 Hektar groß und bietet u. a. Forellen, Hechte, Welse, Störe, Karpfen und eine Vielzahl von weiteren, kapitalen Fischen.

Teichordnung

1.Fangbegrenzungen Es gibt keine Fangbegrenzungen. Im Angelpreis enthalten sind Forellen, Störe, Welse , Hechte und Aale. Karpfen sind nicht im Angelpreis enthalten, sondern werden nach Gewicht gesondert mit 15,00 € je Kilo berechnet.

2. Fischereischein Das Angeln ist grundsätzlich nur mit gültigem Fischereischein erlaubt. Die Regelungen des Tierschutzgesetzes sind zu beachten und einzuhalten.

3. Betreten der Anlage Das Betreten der Anlage, ist nur mit gültigen Landesfischereischein und einer gelösten Angelkarte zulässig.

4. Anfüttern Anfüttern ist verboten.

5. Haken und Köder Das Angeln ist nur mit Einzelhaken erlaubt. Kunstköder dürfen verwendet werden, sofern diese lediglich mit Einzelhaken versehen sind.

6. Befahren der Anlage Das Befahren der Anlage zum Be- und Entladen mit dem PKW ist nur für Kombiangler (ab 24 Std.) und für die Hüttengäste gestattet. Es ist sich zuvor bei den Mitarbeitern/innen, anzumelden und das Tor, muss sofort wieder verschlossen werden (direkt nach Durchfahrt)

7. Der Angelplatz ist sauber zu halten.

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