Fischerhütte Isertal

Fischerhütte Isertal

Teichordnung

Mit dem Lösen eines Angelerlaubnisscheins gilt diese Teichordnung als
anerkannt.
Das Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und
Risiko.
Für Schäden die der Angler sich selbst, oder anderen Personen zufügt, und
auch
für Folgeschäden ist er selbst verantwortlich und haftbar.
Ein Sachkundeausweis in Form einer Sportfischerprüfung, oder
Bundesfischereischein ist zwingend erforderlich.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Verboten sind :

Das Angeln mit Blinker, Wobler, Spinner, Gummifische jeglicher
Art.
Drillinge und Zwillingshaken dürfen aus Fischschutzgründen
nicht
Verwendet werden.
Am Teich ist jegliches Anfüttern verboten.
Folgende Bestimmungen gelten für alle Teiche:
Das Wechseln von Teich zu Teich ist nicht gestattet
Das Angeln im Bach ist verboten
Der Angelplatz ist sauber zu verlassen, Angelschnur, Haken,
Madendosen, Kronkorken oder
ähnliches gehören nicht in die Natur und sind in den Mülleimer zu
entsorgen.
Jeder Angler muss ohne Anspruch auf Entschädigung die Anlage verlassen falls bei
ihm ein Regelverstoß
festgestellt wird und/oder er durch sein Verhalten das friedliche Miteinander
erheblich stört.

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