* Vor dem Angeln hat sich der Angler bei der Aufsicht anzumelden
* Angeln ist nur mit gültigen Fischereischein möglich, welcher bei der Aufsicht auf Verlangen vorzuzeigen ist.
* Fische sind waidgerecht zu behandeln; Gesetzliche Bestimmungen ( Betaubung und durch Herzstich zu töten) sind unbedingt einzuhalten.
*Es sind nur Haken bis Größe 10 erlaubt
*Das Hältern von Fischen im Setzkescher sowie Anfüttern und Blinkern sind verboten, auch Wobbler mit Drillingshaken
*Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten, Zuwiderhandlungen haben sofortiges Angelverbot und Geländeverweis zur Folge !
*Alle geangelten Forellen müssen mitgenommen werden!
* Bei Beendigung des Angelns hat sich der Angler bei der Aufsicht zu melden, wo die Fische (unausgenommen !) gewogen und bezahlt werden
*Erst jetzt ist es erlaubt,die Fische an der dafür vorgesehenen Stelle am Bach auszunehmen bzw.die Fische vom Gelände mitzunehmen.
*Der Angelplatz ist so zu verlassen, wie er angetroffen wurde. Eigener Abfall ist selbst mitzunehmen und zu entsorgen
*Fischereilicher Diebstahl ist eine Straftat nach dem StGB und wird sofort zur Anzeige gebracht !!
Viel spaß beim Angeln und Petri Heil