Angelweiher und Forellenzucht Hans

Angelweiher und Forellenzucht Hans

* Vor dem Angeln hat sich der Angler bei der Aufsicht anzumelden

* Angeln ist nur mit gültigen Fischereischein möglich, welcher bei der Aufsicht auf Verlangen vorzuzeigen ist.

* Fische sind waidgerecht zu behandeln; Gesetzliche Bestimmungen ( Betaubung und durch Herzstich zu töten) sind unbedingt        einzuhalten.

*Es sind nur Haken bis Größe 10 erlaubt

*Das Hältern von Fischen im Setzkescher sowie Anfüttern und Blinkern sind verboten, auch Wobbler mit Drillingshaken

*Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten, Zuwiderhandlungen haben sofortiges Angelverbot und Geländeverweis zur Folge !

*Alle geangelten Forellen müssen mitgenommen werden!

* Bei Beendigung des Angelns hat sich der Angler bei der Aufsicht zu melden, wo die Fische (unausgenommen !) gewogen und bezahlt werden

*Erst jetzt ist es erlaubt,die Fische an der dafür vorgesehenen Stelle am Bach auszunehmen bzw.die Fische vom Gelände mitzunehmen.

*Der Angelplatz ist so zu verlassen, wie er angetroffen wurde. Eigener Abfall ist selbst mitzunehmen und zu entsorgen

*Fischereilicher Diebstahl ist eine Straftat nach dem StGB und wird sofort zur Anzeige gebracht !!

 
 Viel spaß beim Angeln und Petri Heil

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