Anfüttern ist ausschließlich mit Maden erlaubt.
Andere Ködermittel wie Mais, Brot, Forellenfutter usw. sind zum Anfüttern aus wasserschutzbedingten Gründen strengstens verboten.
Gefangene Fische dürfen aus gesundheitspolizeilichen Gründen nicht am Gewässer und dessen Umgebung ausgenommen werden.
Anfallender Unrat ist in den bereitgestellten Behältern zu entsorgen.
Die Angelkarte ist nicht übertragbar.
Bei Verstößen gegen die Gewässerordnung kann der Berechtigungsschein entschädigungslos eingezogen werden, und ein Grundstücksverbot ausgesprochen werden.
Die Hälterung der lebenden Fische ist nicht gestattet.
Das Senken ist verboten.
Das Betreten und Angeln am Teich erfolgt auf eigene Gefahr.