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Forellensee Osloss

Forellensee Osloss

Teichordnung

Das Angeln am Winkelsee ist nur mit einer gültigen Angelkarte erlaubt. Diese ist bis morgens 8 Uhr am Angelplatz zu bezahlen oder danach in der Hütte zu erwerben. Ist die Hütte zwischen 9 und 10 Uhr nicht besetzt, darf geangelt werden, wobei die Angelkarte sofort nach Eintreffen des Personals in der Hütte bezahlt werden muss.

Das Angeln am Winkelsee erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Angler haftet für alle von ihm verursachten Schäden, auch Personenschäden, die er selbst erleidet oder Anderen zufügt. Jeder Angler ist zur Schonung und Sauberkeit des Geländes verpflichtet.

Die Angelplätze sind durch ein Schild mit einer Nummer in der Mitte gekennzeichnet. Der Angelplatz erstreckt sich bis jeweils 1,50 m rechts und links des Nummernschildes. Eine 3. Rute berechtigt zu keinem weiterem Angelplatz. Angelplätze dürfen nicht freigehalten werden. Jeder Angler hat seinem Nachbarn die Landung eines großen Fisches zu ermöglichen, indem er seine Ruten einholt. Lärm und große Lichtquellen sind zu vermeiden. Baden und offenes Feuer sind verboten. Ein Grill mit brennendem Holz ist auch verboten. Das Anfüttern ist grundsätzlich nur mit Maden erlaubt, Mais, Forellenfutter, Steine etc sind verboten. Futterkörbe sind grundsätzlich verboten. Wer seinen Abfall, besonders Angelschnüre am Gewässer liegen lässt, verliert sofort seine Angelberechtigung.

Stark betrunkene Angler müssen das Gelände verlassen. Die Benutzung von lebenden Köderfischen ist verboten. Lebendhälterung verboten.

Maßige Fische sind durch Betäubung (starker Schlag auf den Kopf) und Blutentzug (Herzstich) zu töten.

Fische dürfen nur von einem Fischereischeininhaber oder einer Person mit bestandener Sportfischerprüfung getötet werden. Das Ausnehmen der Fische ist am Gewässer verboten. Die Landes – und Bundesfischereigesetze müssen eingehalten werden.

Die Angelberechtigung ist dem Personal, Personen vom Ordnungsamt oder Fischereiamt nach Aufforderung zu zeigen. Jeder Fisch ist mit einem Kescher zu landen.

Der Fisch ist erst zu betäuben und darf dann erst vom Haken gelöst werden.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Personal kann Tagesverbote aussprechen und handelt im Interesse des Betreibers.

Angeln im Winter: Der See wird so lange wie möglich beangelbar gehalten. Das Betreten der Eisfläche erfolgt nur auf eigene Gefahr.

Nachtkarten sind bis 17 Uhr in der Hütte zu erwerben. Wer später kommt darf nicht angeln. Erwische ich jemanden nachts ohne Karte, kostet die Karte für 2 Ruten 50 € und für 3 Ruten 60 €.

Je Nachtkarte ist nur eine Begleitperson erlaubt.

Das Gelände ist bis 6 Uhr zu räumen, Angeln rausnehmen reicht nicht. Der Platz muss frei sein.

Tagesangler dürfen frühestens ab 3 Uhr auf das Gelände, Angelbeginn ist 4 Uhr. Wer vorher angelt zahlt die 50 (60) € wie vorher beschrieben.

Campingmobile/Anhänger dürfen nicht über Nacht am Angelplatz stehen.

Besucher dürfen sich von 22 Uhr bis 9 Uhr nicht auf dem Gelände aufhalten.

Fischbesatz: Aal, Barsch, Streifenbarsch, Regenbogenforelle, Lachsforelle, Bachforelle, Goldforelle, Saibling, Stör, Karpfen, Schleie, Hecht, Wels, Weißfisch, Zander. 

 

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