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Forellenfarm Sasselbach

Forellenfarm Sasselbach

Teichregeln
An unserer Teichanlage gilt das Hessische Fischereigesetz und die folgenden Regeln:

§ -1-

Mit dem Erwerb eines Angelerlaubnisscheins gilt diese Teichordnung als anerkannt.

§ -2-

Das Betreten/Befahren der Anlage geschieht aus eigene Gefahr.

§ -3-

Das Tierschutzgesetz ist zu befolgen. Zu diesem gehört unteranderem das Töten von Wirbeltieren zu denen auch Fische gehören. Deshalb ist ein Sachkundenachweis z.B. Sportfischerprüfung, Fischereischein, Tötungsschein, etc. zwingend erforderlich. Der ausgedrillte Fisch muss mit einem Kescher aus dem Wasser gehoben werden und ist dann mit einen Schlag auf das Nachhirn zu betäuben und anschließend mit einem Herzstich oder Kehlschnitt zu töten. Erst nach dem Töten ist der Haken zu entfernen.

§ -4-

Die ausgegebenen Erlaubnisscheine haben nur Gültigkeit mit einem gültigen Jahresfischereischein. Es Ist außerdem nur die auf dem Erlaubnisschein erwähnte Person zum Angeln berechtigt.

§ -5-

Den Anweisungen der Teichaufsicht ist jederzeit Folge zu leisten. Dazu gehört auch gegen Aufforderung den Erlaubnisschein vorzuzeigen. Sollten Sie Anweisungen missachten oder nicht Folge leisten ist es dem Inhaber vorbehalten den Erlaubnisschein ohne Anspruch auf Entschädigung einzuziehen, ein Hausverbot auszusprechen oder eine Anzeige zu erstatten.

§ -6-

Das Anfüttern und das Reißen von Fischen ist verboten. Auch jeglicher Einsatz von Lockstoffen oder sonstigen Mitteln ist verboten. Jegliche Folgeschäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

§ -7-

Unterfangkescher, Totschläger, Hakenlöser und Messer sind ständig bereitzuhalten.

§ -8-

Das Angeln mit Zwillings- und Drillingshaken ist verboten.

§ -9-

Das Spinnangeln ist verboten. Kunstköder sind mit Einzelhaken bis 5cm Größe erlaubt.

§ -10-

Erlaubt sind alle Naturköder

§ -11-

Fangbegrenzungen sind wie folgt: Salmoniden unbegrenzt, 1 Hecht oder Zander, Karpfen und Schleien sind mit einer Fangbegrenzung von 2 Stück in jeglicher Kombination belegt. Störe über 50cm müssen schonend zurückgesetzt werden und unterliegen sonst keiner Fangbegrenzung.

§ -12-

Es dürfen nur so viele Angelgeräte aufgebaut werden wie auch bezahlt und auf dem Erlaubnisschein vermerkt wurden. Ein Austausch der Angel kann natürlich jederzeit erfolgen.

§ -13-

Jeder Angler hat für eine ruhige und entspannte Atmosphäre zu sorgen, damit jeder Angelgast seine Freizeit ungestört und entspannend genießen kann.

§ -14-

Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Bei Verschmutzungen jeglicher Art behalten wir uns vor, ein Ordnungsgeld von 50€ zu erheben.

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