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Fischgut Waldheim

Fischgut Waldheim

Bitte beachten Sie folgenden Regeln:

• Um in Bayern mit einer Handangel zu fischen, ist ein staatlicher Fischereischein vorgeschrieben.
• Kinder unter 10 Jahren dürfen unter Aufsicht eines Fischereischein-Inhabers fischen.
• Jugendliche mit Jungfischereischein dürfen ebenfalls nur unter Aufsicht eines Fischereischein-Inhabers fischen.
• Es darf nur mit einer Handangel gefischt werden.
• Fliegenfischen ist nicht erlaubt.
• Alle gehakten Fische müssen entnommen werden.
• Setzkescher sind nicht erlaubt.
• Zum Anlanden der Fische muss ein Kescher verwendet werden.
• Zum Töten der Tiere ist ein geeigneter Fischtöter Pflicht.
• Das Ausnehmen der Fische auf dem Gelände des Fischguts ist nicht gestattet.
• Wenn Sie mit dem Angeln fertig sind, bitten wir Sie Ihren Fang unaufgefordert bei unserem Mitarbeiter an der Angelhütte, bzw. in unserem Hofladen vorzulegen.
• Der Mitarbeiter, der den Angelbetrieb beaufsichtigt, ist selbst ein erfahrener Angler und wird Ihnen gerne beratend zur Seite stehen. Seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
• Bitte benutzen Sie auf dem Weg zum Angelweiher nur den ausgeschilderten Weg.
• Das Betreten sowie das Angeln auf dem Grundstück des Fischgut Waldheim geschieht auf eigene Gefahr. Für Unfälle jedweder Art wird nicht gehaftet.
• Gewogen wird das Fanggewicht. Jedes weitere gefangene Kilo Fisch wird mit 10,- € berechnet.

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