Teichordnung
Das Angeln ist nur mit gültigem Fischereischein gestattet.
Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.
Das Angeln ist pro Person mit 2 Handangeln (Ruten) mit je einen Einzelhaken ausgestattet erlaubt.
In der Ruhezone darf nicht geangelt werden!!
Probleme beim Angelvorgang sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.
Ein friedliches Miteinander ist allgemein erwünscht.
Gehakte Fische sind mithilfe eines Unterfangkeschers schonend dem Wasser zu entnehmen.
Fangfähige Fische sind unverzüglich nach dem Landen zu betäuben und danach Waidgerecht zu töten. Das Entfernen des Angelhakens darf nicht vor dem betäuben bzw. töten erfolgen.
Lebendhälterung geangelter Fische (Setzkescher) ist untersagt. Fische sind als Lebensmittel zu behandeln, somit ist das Mitführen einer Kühlbox (oder ähnliches) zum sauberen lagern der geangelten Fische Pflicht.
Die Vorgaben der Tierschutz-Schlachtverordnung sind einzuhalten.
Platzwechsel ist erlaubt allerdings nur mit komplett-Umzug. Es dürfen keine Angelruten unbeaufsichtigt im Wasser gelassen werden.
Bitte hinterlassen Sie stets den Angelplatz sauber.