Seeordnung:
- Jeder Angler, der Angelruten verwendet, muss im Besitz einer gültigen Angelerlaubniskarte sein.
- Die erworbene Angelerlaubniskarte ist nicht übertragbar.
- Jeder Angler, der morgens ab 8 Uhr das Gelände befährt hat sich zuerst in der Hütte zu melden und keinen Falls vorher den Angelplatz einzunehmen.
- Jeder Angler hat einen Kescher und Priest mitzuführen und zu benutzen.
- Fische dürfen nicht mit dem Kescher gefangen werden (am Rand stehende Fische dürfen nicht gekeschert werden).
- Köderfisch ist ganzjährig verboten.
- Graskarpfen sind ganzjährig geschützt und müssen
schonen zurückgesetzt werden.
- Ein Haken pro Angel.
- Das Haken/Reißen von Fischen ist verboten, bei Nichtachtung sofortiges Seeverbot.
- Das Ausnehmen von Fischen auf dem Gelände ist
verboten. Ein Schlachtplatz ist nicht vorhanden.
- Das Anfüttern ist nicht gestattet.
- Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen und jeglicher Müll wird mit nach Hause genommen - einschließlich der
Zigarettenstummel.
- Feuerstellen auf dem Boden sind nicht erlaubt.
- Grillen auf einem Grill ist erlaubt (Grillkohle darf nicht auf
dem Gelände/in den Büschen entsorgt werden)
- Fangbegrenzung Tageskarte auf Forelle, 20 St. je Angler.
- Fangbegrenzung Nachmittagskarte auf Forelle, 10 St. je Angler.
- Fangbegrenzung 3 Stundenkarte auf Forelle, 10 St. je
Angler.
- Fangbegrenzung Tageskarte auf Stör, 3 St. je Angler.
- Fangbegrenzung Nachmittagskarte auf Stör, 1 St. je Angler.
- Fangbegrenzung 3 Stundenkarte auf Stör, 1 St. je Angler.
- Bei nicht Einhaltung der Fangbegrenzung, erheben wir eine Strafgebühr von 10 € je Forelle und 25 € je Stör.
- Der Fang ist auf Verlangen vorzuzeigen, bei Missachtung sofortiges Seeverbot.
- Hat ein Angler seine Fangbegrenzung voll, darf er nicht für einen anderen Angler mitangeln.
- Das Betreten der Anlage außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet.
- Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile können am Wasserrand aufgestellt werden.
- Hunde sind auf dem gesamten Gelände anzuleinen.
- Hundekot ist vom Halter zu entsorgen.
- Das Baden und das Befahren im/auf dem See ist nicht
erlaubt.